Kaleidoskop
Taschengeld für Kinder
Wie viel ist angemessen? Und was gilt es zu beachten?

Kinder wollen selbstständig werden – und das ist auch gut so. Schließlich sollen sie lernen, ihr Leben als Erwachsene selbst in die Hand zu nehmen. Neben einem Beruf gehört dazu ebenso die finanzielle Verantwortung. Während Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen in der Schule vermittelt werden, fehlt das Finanzwesen auf dem Lehrplan. Ein erster Schritt für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld ist das Taschengeld. Doch ab wann sollten Eltern dies auszahlen? Und wie viel ist angemessen?
Finanzielle Entscheidungen treffen
Taschengeld ist sinnvoll. Kinder lernen so nicht nur den Umgang mit Geld, sondern darüber hinaus eine Menge mehr. Sie müssen für sich selbst Prioritäten setzen und erste finanzielle Entscheidungen treffen: Spare ich lieber, um mir einen großen Wunsch wie etwa ein Lego-Fahrzeug zu erfüllen, oder gebe ich das Taschengeld direkt für viele Kleinigkeiten aus? Dadurch erfahren Kinder und Jugendliche, welche Dinge ihnen wirklich wichtig sind und welchen materiellen Wert die einzelnen Produkte haben. Sie müssen zudem selbst den Überblick über ihre Finanzen behalten. Spätestens wenn der Nachwuchs in die Schule kommt, ist es darum angebracht, ein erstes Taschengeld auszuzahlen. Das verschafft dem Sohn oder der Tochter des Weiteren ein Gefühl von erster Unabhängigkeit.
Dieser Betrag ist angebracht
Die Höhe des Taschengeldes hängt dabei vom Alter und der individuellen Lebenssituation ab. Nicht jede Familie verfügt über die gleichen finanziellen Möglichkeiten wie andere. Auch der Wohnort kann die Höhe beeinflussen, denn die Preise für eine Kugel Eis oder eine Kinokarte beispielsweise variieren innerhalb Deutschlands. Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind wird, desto mehr Geld sollten Eltern ihm anvertrauen. Ein Richtwert kann die Empfehlungen der deutschen Jugendämter sein (siehe Tabelle). Die Experten raten überdies dazu, Kindern ihr Taschengeld zunächst wöchentlich und erst ab dem zehnten Lebensjahr monatlich zu zahlen. Ab zwölf Jahren empfiehlt sich, ein Konto als Taschengeldkonto mit Girocard (Debitkarte) zu führen. Die Sparkassen bieten besondere Girokonten für Kinder und Jugendliche an. So erlernen Heranwachsende direkt den Umgang mit Konto und Karte. Ganz wichtig: Das Taschengeld wird immer ausgezahlt. Es ist keine Erziehungsmaßnahme und wird darum nicht an gutes Benehmen oder Schulnoten geknüpft.

Das sagt der „Taschengeldparagraph“
Damit das Kind lernt, eigenständige Entscheidungen zu treffen, sollten sich Eltern dabei nicht einmischen. Kinder dürfen – in einem gewissen Rahmen – das Geld ausgegeben, wofür sie möchten. Das ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Der oftmals als „Taschengeldparagraph“ bezeichnete Paragraph 110 trägt den etwas sperrigen Namen „Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln“. Darin ist festgehalten: „Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ Kurz gesagt: Kinder, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, dürfen ihr Geld ohne die Zustimmung der Eltern für Dinge ausgeben, die einen eher geringen Wert haben. Selbst wenn es den Eltern gar nicht gefällt, was ihre Schützlinge erwerben – seien es Pokémon-Karten, Einhorn-Accessoires oder Süßigkeiten. Selbst durch Fehlkäufe lernen Kinder, eigene Prioritäten zu setzen. Und das ist ebenso für das spätere Leben durchaus wichtig.