Trinkgeld bei Kartenzahlungen – so geht’s
Wenn nicht nur der Cappuccino gut schmeckt, sondern auch ein Top-Service für einen richtig schönen Nachmittag im Café sorgt, dann wollen Sie sicher beim Bezahlen ein wenig Trinkgeld geben. Aber geht das auch per Karte? Und was bedeutet das für die Servicekraft?
Trinkgeld in Deutschland
In der Gastronomie, beim Friseur oder im Hotel – ein paar Euro Trinkgeld zeigen vor allem eines: Ich bin sehr zufrieden mit dem Service und möchte einfach „Danke!“ sagen.
Wie viel Trinkgeld wir geben, hängt dabei einerseits davon ab, wie zufrieden wir sind, ist andererseits aber auch kulturell geprägt. Denn je nach Land kann die „Trinkgeldetikette“ und damit auch die Höhe des Trinkgelds variieren. In manchen Ländern – zum Beispiel in Frankreich oder Italien – ist es üblich, dass die Rechnung eine vordefinierte Servicegebühr enthält. Anders ist es hier in Deutschland, wo Trinkgeld immer freiwillig ist.
Die 5-bis-10-Prozent-Regel
Fünf bis zehn Prozent – das ist in Deutschland die Trinkgeld-Faustregel, an der man sich gut orientieren kann. Je nach Zufriedenheit fällt das Trinkgeld aber auch mal höher oder eben niedriger aus.
Unabhängig von dieser Faustregel ist es auch gang und gäbe, die Rechnung aufzurunden: Kostet der Kaffee und das Stück Kuchen 8,90 geben viele 10 Euro, weil es einfach bequemer ist.
Bei kleinen Beträgen greifen viele weiter zum Bargeld
Die Kartenzahlung nimmt vor allem seit der Corona-Pandemie in Deutschland zu. Wenn‘s um Trinkgeld geht, greifen wir in Deutschland bei kleinen Beträgen aber gerne immer noch zum Bargeld. Wollen wir also für das Kölsch oder Bönnsch im Brauhaus ein bisschen Trinkgeld geben, dann am liebsten mit Scheinen oder Münzen. Und das obwohl kaum etwas gegen die Kartenzahlung beim Trinkgeldgeben spricht.
Fast überall möglich, Trinkgeld per Karte zu geben
Inzwischen ist es fast immer möglich, Trinkgeld direkt mit der Kartenzahlung zu geben. In den meisten Fällen können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Service mit ein wenig Bargeld oder per Karte wertschätzen möchten. Nur wenige Bars, Cafés oder Restaurants akzeptieren keine Kartenzahlung. Hier müssen Sie für Trinkgeld also weiter zum Bargeld greifen.
Vereinzelt sind Servicekräfte außerdem angehalten, Trinkgeld nur bar und nicht per Karte anzunehmen. Oft, weil bei Kartenzahlungen eine kleine Gebühr für den jeweiligen Betrieb anfällt.
Also, wie kann ich per Karte Trinkgeld geben?
Das kommt aufs Kartenlesegerät an – entweder gibt das Service-Personal Ihre gewünschte Summe händisch ein, oder Sie selbst bestimmen über den Touchscreen, wie viel Prozent Trinkgeld Sie aufschlagen möchten. Meist haben Sie die Wahl zwischen 5, 10 oder 15 Prozent, wobei Sie natürlich auch „Kein Trinkgeld“ auswählen können.
Steht der finale Betrag (mit Trinkgeld) fest, können Sie wie gewohnt kontaktlos oder mit PIN-Eingabe zahlen.
Mit der Sparkassen-Card können Sie bequem und sicher bargeldlos bezahlen und so ganz einfach direkt beim nächsten Mal per Karte Trinkgeld geben – auf Wunsch auch mit Ihrem Smartphone. Kleine Beträge können Sie dabei auch ohne PIN und Unterschrift bezahlen.
Kommt das Trinkgeld per Kartenzahlung wirklich bei der Servicekraft an?
Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass sich Trinkgeld immer der jeweiligen Servicekraft zuordnen lässt, das Trinkgeld damit also auch an sie ausgezahlt werden kann – unabhängig davon, ob es bar oder per Karte gegeben wurde.
Entsprechende Kartenlesegeräte sind deshalb so aufgestellt, dass sie mithilfe eines Verteilerschlüssels das Trinkgeld, das per Karte gezahlt wurde, der Servicekraft, die gerade bedient, zuordnet. Für Sie als Gast ist das auch auf dem Kassenbon einsehbar: Lässt sich das Trinkgeld zuordnen, wird es als separater Punkt ohne Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.
Ist Trinkgeld steuerfrei?
Ja, seit 2002 wird auf Trinkgeld keine Mehrwertsteuer mehr erhoben – vorausgesetzt das Trinkgeld wird vom Gast persönlich direkt an die Servicekraft gegeben. Der Betrag darf damit also nicht im Vorfeld vorgegeben werden, so wie es zum Beispiel in Italien mit „Coperto“ in vielen Restaurants üblich ist.
Auch wenn es hier in Deutschland keine fest definierte Servicegebühr gibt, bedeutet das auch: Fließen die Trinkgelder aller Servicekräfte in einen gemeinsamen Pool und werden im Nachhinein auf alle Mitarbeitenden gleichmäßig verteilt, ist das Trinkgeld nicht mehr steuerfrei, muss also mit der Steuerklasse der jeweiligen Servicekräfte versteuert werden. Denn, was hier fehlt, ist die direkte Beziehung zwischen Personal und Gast.
Hat die Kartenzahlung einen Einfluss auf die Art und Weise, wie wir Trinkgeld geben?
Wer mit Karte zahlt, vergisst oft das Trinkgeld
In den letzten Jahren greifen immer mehr Menschen zur Kartenzahlung – vor allem, weil sie einfach bequemer ist. Was für uns mehr Komfort bedeutet, heißt für Servicekräfte leider auch weniger Trinkgeld. Statt ein „Stimmt so!“ passiert es hin und wieder nämlich auch, dass Kundinnen und Kunden bei der Kartenzahlung schlichtweg vergessen, überhaupt Trinkgeld zu geben, obwohl der Service gut war.
Kartenlesegeräte mit Trinkgeld-Tasten in Höhe von 5, 10, 15 Prozent wirken diesem Trend entgegen. Stattdessen erinnern sie die Gäste beim Bezahlen noch einmal ans Trinkgeld. Jeder Gast kann dann selbst über die Höhe entscheiden. Das Resultat: Kundinnen und Kunden geben häufiger Trinkgeld.
Gäste sind per Karte genauso großzügig wie bei der Barzahlung
Auf der anderen Seite hat die Art und Weise wie wir zahlen – also ob mit Bargeld oder Karte – keinen Einfluss auf die Höhe des Trinkgelds. Die meisten orientierten sich an den gängigen 5 –10 Prozent.
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Fallen Gebühren an, wenn das Trinkgeld per Karte gezahlt wird?
Da bei jeder Kartenzahlung eine sogenannte Transaktionsgebühr auf die Gesamtsumme, also den Rechnungsbetrag plus das gezahlte Trinkgeld, entsteht, zahlen Betriebe auch für das Trinkgeld eine kleine Gebühr. Genau das ist der Grund, warum einige Restaurants, Cafés oder Bars Trinkgeld doch lieber bar als per Karte annehmen.
Bei der Sparkasse KölnBonn sind die Kosten für einen Bezahlvorgang – egal, ob mit oder ohne Trinkgeld – von Anfang an transparent: Ab 5,9 Cent pro Bezahlvorgang können Sie mit unseren Kartenlesegeräten kostengünstig kassieren. Im Online-Dashboard behalten Sie zudem jederzeit sämtliche Zahlungen im Blick.
Fazit: Trinkgeldgeben per Kartenzahlung ist einfach und effizient
Nach dem Friseurbesuch, im Restaurant oder im Urlaub – in so vielen Situationen greifen wir lieber zur Karte als zum Bargeld. Weil es schneller geht, bequemer und sie vor allem mit dem Smartphone jederzeit griffbereit ist. Warum dann nicht auch beim Trinkgeld? Auch mit Ihrer Karte können Sie einfach, schnell und sicher Trinkgeld geben – oder als Betrieb empfangen.
Mit der Sparkassen-Card und unseren Kartenlesegeräten bieten wir sowohl Privatpersonen als auch Betrieben eine sichere Lösung zum Trinkgeld geben und kassieren.