3. Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300)
Das Baukindergeld als Förderprogramm für den Bau oder Kauf von Immobilien ist seit Ende 2022 ausgelaufen. Stattdessen soll der KfW-Kredit „Wohneigentum für Familien” die Baufinanzierung von Familien mit Kindern unterstützen, die eine Immobilie mit hoher Energieeffizienz bauen oder kaufen wollen. Dabei ist ein Annuitäts- oder endfälliges Darlehen bereits ab 0,24 Prozent Jahreszins möglich.
Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen ab.
Fördermittelberechtigt sind in diesem Fall sowohl Familien als auch Alleinerziehende,
- die als Eigentümerin oder Eigentümer selbst in der Immobilie wohnen (mindestens 50 % Miteigentumsquote),
- in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt,
- die ansonsten keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland besitzen,
- die unter den Haushaltseinkommensgrenzen liegen (höchstens 90.000 € pro Jahr bei einem Kind, zusätzlich höchstens 10.000 € pro weiteres Kind).
4. Altersgerecht umbauen oder Einbruchschutz (KfW-Kredit 159)
Bei einem Hauskauf lohnt es sich für zukünftige Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer auch, mit einer altersgerechten Modernisierung direkt Altersvorsorge zu betreiben. Sinnvoll sind auch Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern. Beide Schritte können ebenfalls durch einen KfW-Kredit gefördert werden. Der KfW-Kredit 159 umfasst:
- Förderung bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich
- Förderkredit ab 2,32 % effektivem Jahreszins
- Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern.
5. Bundesförderung für effiziente Gebäude
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung hat der Bund die KfW-Förderung im Bereich energetische Sanierung unter einem Dach zusammengefasst: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die seitdem geltende Förderung will dazu beitragen, durch eine Kombination aus eingesparter Energie und dem Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Was wird gefördert?
- Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Gefördert wird, wer eine Wohnimmobilie neu baut oder saniert, eine frisch sanierte Wohnimmobilie oder eine neue Wohnimmobilie kauft.
Um einen Förderkredit zu erhalten, ist es erforderlich, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten zu beauftragen. Zugelassen sind alle Personen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Außerdem bedarf es bei allen KfW-Krediten eines Finanzierungspartners, es gilt das sogenannte Hausbank-Prinzip. Die Sparkasse KölnBonn ist hier also die richtige Ansprechpartnerin.
6. Erneuerbare Energien – Standard (270), der Förderkredit für Strom und Wärme
Mit dem Förderprogramm “Erneuerbare Energien – Standard” finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Unter diesem Programm fördert die KfW zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft, Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) oder Batteriespeicher.
Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investition abdecken. Neben Privatpersonen werden auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gefördert.