Was sind die Voraussetzungen für die iSFP-Förderung?
Damit die Energieberatung gefördert werden kann, muss der iSFP durch zugelassene Energie-Effizienzexpertinnen und -experten erstellt werden, aber auch einer der beiden folgenden Beratungsoptionen entsprechen:
- Schritt-für-Schritt-Sanierung: Hier wird beschrieben, wie das Haus schrittweise innerhalb eines Zeitraums energetisch saniert werden kann.
- Gesamtsanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus nach der BEG: Hier wird beschrieben, wie das Haus in einem Zuge zu einem Energieeffizienzhaus saniert werden kann. Dabei wird nach dem Bundesprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) gegangen.
Das Gebäude muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Antrag auf Baugenehmigung für das Gebäude vor mindestens zehn Jahren gestellt wurde und in den vergangenen 15 Jahren noch kein iSFP für das Gebäude erstellt wurde.
Der individuelle Sanierungsfahrplan hat eine maximale Gültigkeit von 15 Jahren. Sanierungsmaßnahmen, die nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. Bei einem Eigentümerwechsel kann die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer auch vor dem Ende der festgelegten 15-Jahres-Frist einen erneuten iSFP in Auftrag geben und für die anfallenden Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.
Welchen Zuschuss gibt es für die Umsetzung der Maßnahmen?
Der Staat fördert die energetische Gebäudesanierung mit diversen Programmen, zum Beispiel durch das Bundesamt für Außenwirtschaft (BAFA) und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Möglichkeit der KfW-Förderung
Die KfW bietet die Finanzierung und Förderung der energetischen Sanierung von Wohnhäusern zur Steigerung der energetischen Effizienz, einschließlich der Energiefachplanung und Baubegleitung, an. Damit werden Energiesparmaßnahmen unterstützt und der CO2-Ausstoß reduziert. Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen.
Möglichkeit der BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von sanierungsbedürftigen Immobilien. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden, die Energiekosten reduzieren und damit zum Klimaschutzziel beitragen. Zur BEG gehören auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Konkret unterstützt die BAFA-Förderung energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Wärmedämmung der Außenhülle und die Optimierung der Anlagentechnik, sowie die Einbindung erneuerbarer Energien.