Der KfW-Kredit 297/298 ist als Annuitätsdarlehen (gleichbleibende Raten) oder endfälliges Darlehen (Rückzahlung am Ende der Laufzeit) erhältlich – und zwar mit jeweils einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Bei einem Annuitätendarlehen sind außerdem (je nach Laufzeit) bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich.
3. Wohneigentum für Familien – Neubau (KfW-Kredit 300)
Das Baukindergeld ist als Förderprogramm für den Bau oder Kauf von Immobilien seit Ende 2022 ausgelaufen. Stattdessen unterstützt der KfW-Kredit „Wohneigentum für Familien – Neubau” Familien und Alleinerziehende mit Kindern bei der Baufinanzierung. Voraussetzung ist, dass Sie eine klimafreundliche Immobilie (mindestens Effizienzhaus-Stufe 40) bauen oder kaufen möchten.
Der Kredit ist ab 0,35 Prozent Jahreszins verfügbar, wobei der Höchstbetrag zwischen 170.000 und 270.000 Euro liegt. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen ab.
Förderberechtigt sind grundsätzlich Familien und Alleinerziehende,
- die als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst in der Immobilie wohnen (die Selbstnutzung ist für mindestens fünf Jahre verpflichtend),
- in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt,
- die ansonsten keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland besitzen,
- die unter den Haushaltseinkommensgrenzen liegen (höchstens 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro).
4. Altersgerecht Umbauen (KfW-Kredit 159)
Wer nach dem Kauf einer Immobilie Barrieren reduziert oder Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzt, kann von einem zinsgünstigen Darlehen profitieren: Der KfW-Kredit 159 steht ab einem effektiven Jahreszins von 2,3 Prozent zur Verfügung und umfasst eine Fördersumme von bis zu 50.000 Euro.
Ein solcher Umbau lohnt sich nicht nur, weil der Kredit die Finanzierung der Umbaukosten erleichtert. Er sorgt auch dafür, dass Sie die Wohnqualität in Ihrem Zuhause verbessern können.
5. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW-Kredit 296)
Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ gibt es seit Oktober 2024 eine Förderung für Privatpersonen, die günstigen und klimafreundlichen Wohnraum bauen möchten. Voraussetzung ist, dass der Neubau die Effizienzhaus-Stufe 55 erfüllt, der CO2-Ausstoß niedrig ist und keine fossilen Heizsysteme wie Öl, Gas oder Biomasse genutzt werden.
Wer förderberechtigt ist, erhält bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit und kann das kleine Eigenheim mit einem effektiven Jahreszins von 1,14 Prozent günstig finanzieren.
6. Jung kauft Alt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW-Kredit 308)
Der KfW-Kredit 308 richtet sich an Familien oder Alleinerziehende mit Kindern, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren möchten. Der Förderkredit steht ab 0,35 Prozent effektivem Jahreszins zur Verfügung und unterstützt Sie mit einem Kredithöchstbetrag zwischen100.000 und 150.000 Euro.
Förderberechtigt sind Personen mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
7. Wohngebäude – Kredit (KfW-Kredit 261)
Das KfW-Programm 261 unterstützt Sie finanziell bei einer energetischen Sanierung oder beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Auch bei der Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz greift die KfW finanziell unter die Arme.
Die Förderung umfasst alle energetischen Maßnahmen einschließlich Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie werden die energetischen Sanierungskosten gefördert, sofern diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Möglich sind bis zu 150.000 Euro und ein effektiver Jahreszins ab 2,32 Prozent, wenn die Immobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht. Zusätzlich kann die Rückzahlung durch einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent reduziert werden. Damit können Sie nicht nur den zurückzuzahlenden Kreditbetrag verringern, sondern auch die Laufzeit verkürzen. Die Höhe Ihres Tilgungszuschusses hängt davon ab, welche Maßnahmen Sie durchführen und welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen.
Voraussetzung für diesen KfW-Kredit ist zudem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt.