BEZAHLEN
Bargeld: Den Nachweis, bitte!
Auch wenn sich das Zahlungsverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger seit Beginn der Coronapandemie verändert hat – ein Teil nutzt weiterhin Bargeld. Wer größere Einzahlungen bei Banken und Sparkassen tätigen will, muss seit August neue Regeln beachten. meinkoelnbonn.de erklärt, was sich für Privatkundinnen und -kunden ändert und erläutert die Gründe dafür.
„Dürfte ich einen Nachweis für die Herkunft des Geldes sehen?“ – auf diese Frage müssen sich private Bankkundinnen und -kunden ab dem 8. August 2021 einstellen, wenn sie mehr als 10.000 Euro bar am Schalter ihres Kreditinstituts einzahlen wollen. Das ist nicht etwa eine Schikane der Banken und Sparkassen. Die Geldhäuser sind von der deutschen Finanzaufsicht dazu verpflichtet worden, nach einer glaubhaften Erklärung für die Herkunft des Geldes zu fragen. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen.
Bargeldlos bezahlen
Doch welche Normalbürgerin oder welcher -bürger trägt im Alltag überhaupt eine so große Bargeldsumme mit sich? Eine Anfang des Jahres veröffentlichte Statistik der Bundesbank zum Zahlungsverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zeigt: Wenn es zum Beispiel im Supermarkt ans Bezahlen geht, zücken die Deutschen immer öfter ihre Plastikkarte. Der Studie zufolge haben Verbraucherinnen und Verbraucher an der Ladenkasse, im Onlinehandel und bei weiteren Zahlungsanlässen in 30 Prozent der Fälle „Plastikgeld“ verwendet. In der entsprechenden Studie von 2017 lag dieser Wert noch neun Prozent niedriger. Gleichzeitig allerdings zahlt die Mehrheit mit etwas über 60 Prozent weiterhin bar – 74 Prozent waren es drei Jahre zuvor. „Dass Privatleute hohe Bargeldsummen auf ihr Konto einzahlen, ist sicherlich nicht die Regel“, sagt Christoph Intemann, Abteilungsleiter der Sparkasse KölnBonn (SKB). „Aber auf die Gesamtzahl unserer Kundinnen und Kunden gesehen, ist das aus unserer Sicht dennoch kein Einzelfall. Das kann zum Beispiel ein privater Autoverkauf sein oder im Nachlass eines Familienangehörigen ist eine größere Bargeldsumme aufgetaucht.“
Vorteile des bargeldlosen Bezahlens
Auch die Sparkasse KölnBonn verzeichnet indes den Trend in Richtung bargeldlosem Bezahlen. Die Vorteile dieser modernen Art des Zahlens liegen auf der Hand: „Kontaktlos bezahlt man im Supermarkt oder an der Kinokasse bequem und schnell in unter einer Sekunde“, sagt Andrea Köllen, SKB-Expertin für moderne Bezahlmethoden. Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die andere Seite sehen: Bargeld ist sowohl für den Handel als auch für die Kreditwirtschaft mit steigenden Kosten verbunden. Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Diebstahl, Überfall und Falschgeld summieren sich Jahr für Jahr auf Millionen Euro. Außerdem tragen die Bargeldfans selbst ein hohes Schadenrisiko. Die Geldbörse kann verloren gehen oder Langfinger ziehen sie unbemerkt aus der Tasche. Für Sparkassenbetriebswirtin Köllen sprechen daher viele gute Gründe für das bargeldlose Zahlen.
Bargeld ermöglicht Steuerhinterziehung und Geldwäsche
Aber auch den Steuer- und Sicherheitsexpertinnen und -experten der Finanzbehörden ist Bargeld zunehmend ein Dorn im Auge. Der Grund: Steuerhinterziehung und Geldwäsche wird damit Tür und Tor geöffnet. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland das Volumen „schmutzigen“ Geldes aus kriminellen Machenschaften und Terrorfinanzierung 100 Milliarden Euro erreicht. Dem illegalen Treiben wollen der deutsche Finanzminister und die Finanzaufsicht einen Riegel vorschieben. Zumindest soll Geldwäsche durch die neuen Regeln erschwert werden. Die EU-Kommission denkt sogar einen Schritt weiter und will Bargeldzahlungen über 10.000 Euro innerhalb der Mitgliedsstaaten generell verbieten. Doch über diesen Plan wird noch diskutiert.
Herkunftsnachweis ab dem 8. August
Deutsche Banken und Sparkassen sind dagegen an die verschärften Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Geldwäschegesetzes schon jetzt gebunden. Sie müssen seit dem 8. August 2021von ihren Privatkundinnen und -kunden bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage aussagekräftiger Belege für die Herkunft des Geldes verlangen. Bei Bartransaktionen wie etwa einem Ankauf von Goldbarren und -münzen oder dem Umtausch in ausländische Währungen, also Sortengeschäfte, die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, ist ein entsprechender Herkunftsnachweis sogar schon ab einem Betrag von 2.500 EUR erforderlich. „Diese Vorgabe haben wir nun umzusetzen“, erläutert Elisabeth Landschneider, stellvertretende Geldwäschebeauftragte bei der Sparkasse. Für private Kundinnen und Kunden der Sparkasse heißt das: Wenn sie mehr als den Limitbetrag bar auf das eigene Konto einzahlen wollen, müssen sie einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen. „Anderenfalls können wir die Einzahlung nicht entgegennehmen“, macht Landschneider deutlich. „Nur in gut begründeten Ausnahmefällen, können wir das Geld zunächst vorbehaltlich annehmen. Ein Nachweis ist dann aber unverzüglich nachzureichen.“
Nur: Was zählt als aussagekräftiger Beleg, um die Herkunft des Geldes nachzuweisen? „Das kommt auf den konkreten Einzelfall an“, so die Geldwäscheexpertin. „Das kann formlos ein entsprechender Kontoauszug sein, der die Abhebung des Geldes bei einer anderen Sparkasse oder Bank dokumentiert, ein Schenkungsvertrag, das aufgelöste Sparbuch aus dem Nachlass oder bei einem Gebrauchtwagenverkauf eben der Kaufvertrag.
Vorgaben für Gewerbetreibende
Stellt sich noch die Frage, wie Gewerbetreibende von den neuen Regeln betroffen sind. „Für Firmenkundinnen und -kunden, die nur gelegentlich höhere Beträge einzahlen, gilt ebenfalls eine Nachweispflicht. Befreit davon sind zunächst nur diejenigen Gewerbetreibenden, die regelmäßig im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit große Bargeldsummen einzahlen“, erläutert Abteilungsleiter Intemann. „Klassischerweise Kundinnen und Kunden aus dem Einzelhandel oder beispielsweise der Gastronomie, von denen wir viele schon seit Jahren kennen, so dass wir bereits entsprechende Nachweise über das Geschäftsmodell haben.“