Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
Lesen Sie im Folgenden alles zur energetischen Sanierung: Worum handelt es sich dabei? Welche Maßnahmen gibt es? Und wie sieht eine finanzielle Förderung in Form von Zuschüssen und Krediten aus?
Was ist eine energetische Sanierung?
Auf den Punkt gebracht geht es bei der energetischen Sanierung darum, den Energiebedarf des Gebäudes zu verringern. Dies geschieht einerseits durch bauliche Maßnahmen beispielsweise am Dach, der Fassade oder Heizungsanlage. Andererseits tragen auch die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien dazu bei. Möglich wären Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Solarthermen, Klima- und Lüftungsanlagen etc.
Warum ist eine energetische Sanierung für Unternehmensgebäude nötig?
In Zeiten des Klimawandels steht Umweltschutz auf der Tagesordnung weit oben. Energetische Sanierungsmaßnahmen tragen ihren Teil dazu bei. Rund ein Drittel an verbrauchter Endenergie, nämlich ganze 35 Prozent, gehen in Deutschland auf das Konto von Gebäuden, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festhält. Und das betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Unternehmensgebäude. Entsprechend hoch ist das Einsparpotenzial durch eine energetische Sanierung, die sowohl Vorteile für die Umwelt als auch wirtschaftlicher Art für das Unternehmen mit sich bringt. Nicht zuletzt verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Durchführung bestimmter Maßnahmen bei Bestandsgebäuden. Seit 2024 muss beispielsweise jede Heizungsanlage, die neu eingebaut wird, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten; für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Vorteile einer energetischen Sanierung
Die Vorteile liegen nicht nur im Bereich des Umweltschutzes, sondern sind auch wirtschaftlicher Art: Durch den reduzierten Energiebedarf sinken die Nebenkosten, was vor allem bei den gestiegenen Energiepreisen auf der Haben-Seite zu Buche schlägt. Gleichzeitig steigt eine energetisch sanierte Immobilie in ihrem Wert. Und nicht zuletzt profitieren Sie von möglichen Förderungen.
Häufige Maßnahmen einer energetischen Sanierung
Eine energetische Sanierung betrifft verschiedene Bereiche des Gebäudes und lässt sich in Einzelmaßnahmen oder als Komplettsanierung umsetzen. Dies sind die häufigsten Schritte:
- neue Dämmung von Fassaden, Dach und/oder Geschossdecke
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Austausch der Fenster und Türen (z. B. mit Dreifachverglasung)
- neue Klima- und Lüftungsanlagen
- neue Beleuchtung mit Energie sparenden Leuchtmitteln
- Einsatz von erneuerbaren Energien
Folgende Durchschnittskosten und Energiesparpotenziale ergeben sich durch die Maßnahmen:
Maßnahme | Durchschnittliche Kosten | Energiesparpotenzial |
Fassadendämmung | 6.000 bis 20.000 € | 10 bis 25 % |
Dachdämmung | 5.000 bis 20.000 € | 15 bis 20 % |
Fenstertausch | 500 bis 1.000 €/ Stück | 10 bis 20 % |
Heizungserneuerung | 6.000 bis 22.000 € | 20 bis 30 % |
Als Zwischenfazit gilt: Hohen Kosten für einzelne Maßnahmen steht deren langfristige Amortisation durch eingesparte Energiekosten gegenüber.
Allgemeine Vorgehensweise bei der energetischen Sanierung
1. Bedarf prüfen und Maßnahmen bestimmen
Wie ist die bisherige Energieeffizienz des Unternehmensgebäudes? Mit dieser Frage wird die Ausgangslage betrachtet, um den Bedarf einer energetischen Sanierung zu bestimmen und Maßnahmen entsprechend darauf abzustimmen. Die sogenannten Energieeffizienzklassen, die von A+ bzw. Standard Effizienzhaus 40 bis H sehr schlecht saniert reichen, helfen bei der Einordnung. Sie finden Sie auf dem Energieausweis Ihres Gebäudes.
Mehr Aufschluss erhalten Sie in einer Energieberatung durch professionelle Energieberaterinnen und -berater. Sie zeigen Ihnen mögliches Optimierungspotenzial bei der Energieeffizienz des Gebäudes und welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
2. Finanzierung klären und Maßnahmen umsetzen
Liegt ein Maßnahmenplan vor, gibt es diverse Förderprogramme, die bei der Finanzierung der energetischen Sanierung unterstützen. Sie reichen von Zuschüssen bis hin zu attraktiven Krediten von Staat, Land und Kommune. Auch sind flexible und auf Ihre Maßnahmen angepasste Kredite eine Alternative.
Achtung bei Förderprogrammen: Beachten Sie die jeweiligen Bedingungen. Von Programm zu Programm variieren die Antragsfristen, die Voraussetzungen und Abwicklung sowie der Auszahlungszeitpunkt. Haben Sie eine Förderung bewilligt bekommen, geht es nun an die Umsetzung – entweder als schrittweise Einzelmaßnahmen oder als Komplettsanierung des Gebäudes. Durchlaufen Sie dann die letzten Schritte der Förderungsbewilligung oder zahlen Sie das Darlehen zurück.
Beispiel-Szenario: Vorgehensweise bei neuer Dämmung der Außenwände (mit BEG EM Förderung)
So kann eine energetische Sanierung samt Förderung ablaufen: Die Energieeffizienz-Expertin oder der -Experte (EEE) untersucht das Unternehmensgebäude und schlägt die Dämmung der Außenwände vor, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Zur Finanzierung der Maßnahme soll die BEG EM Förderung genutzt werden.
Folgendermaßen wird nun vorgegangen:
- Das Unternehmen kann für die Umsetzung der Maßnahme Angebote von Fachunternehmen einholen.
- Die oder der EEE erstellt passend zur Maßnahme eine technische Projektbeschreibung (TPB) TPB-ID.
- Das Unternehmen stellt einen Förderantrag beim BAFA. Für diesen benötigt es die TPB-ID sowie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung in Abhängigkeit der Förderzusage. Außerdem muss es Angaben zum Datum der Maßnahmenumsetzung machen.
- Fällt die Antragsprüfung positiv aus, erhält das Unternehmen einen Zuwendungsbescheid.
- Nun erfolgt die Umsetzung der Maßnahme durch die jeweiligen Fachunternehmen innerhalb des 48-monatigen Bewilligungszeitraumes.
- Nach Fertigstellung bezahlt das Unternehmen sämtliche Rechnungen rund um die Maßnahme.
- Die oder der EEE erstellt nun den technischen Projektnachweis (TPN) TPN-ID. Mit diesem wird die Erfüllung der Zuschusskriterien bestätigt.
- Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss das Unternehmen den Verwendungsnachweis digital beim BAFA einreichen (u.a. eine Machbarkeitsstudie oder ein Transformationsplan).
- Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt das BAFA dem Unternehmen einen Festsetzungsbescheid und gewährt die Zuschüsse.
Attraktive Förderungsprogramme für die energetische Gebäudesanierung im Unternehmen
Zuschüsse
Je nach Zweck und Herkunft gibt es unterschiedliche Zuschüsse:
Förderung:
- Programm: Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
- Energieaudit, in dem Energieverbrauch und Verbesserungspotenzial ermittelt werden, mit Fokus auf Produktionsprozessen und -anlagen, Querschnittstechnologien, Transport etc.
- 10.000 Euro Energiekosten pro Jahr: 50 Prozent der Beratungskosten, max. 600 Euro (seit 07.08.2024)
- 10.000 Euro Energiekosten pro Jahr: 50 Prozent der Beratungskosten, max. 3.000 Euro (seit 07.08.2024)
Wichtige Voraussetzungen:
- gültig für KMUs und Nicht-KMUs (bestimmte Mitarbeiterzahlen, Jahresumsatzgrenzen und Gesamtenergieverbrauchsgrenzen gelten)
Förderung:
- Programm: Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
- energetisches Sanierungskonzept für Nichtwohngebäude (in Form eines schrittweise umzusetzenden Sanierungsfahrplans oder einer einmaligen Komplettsanierung) ODER
- Neubauberatung für Nichtwohngebäude mit Ziel „Effizienzhaus“
- allgemein: 50 Prozent der Beratungskosten (seit 07.08.2024)
- Maximalgrenze hängt ab von Nettogrundfläche des Gebäudes und liegt zwischen 850–4.000 Euro
Wichtige Voraussetzungen:
- Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau
- gültig für KMUs und Nicht-KMUs (bestimmte Mitarbeiterzahlen, Jahresumsatzgrenzen und Gesamtenergieverbrauchsgrenzen gelten)
Förderung:
- Programm: Modul 3: Contracting Orientierungsberatung
- Contracting-Orientierungsberatung
- Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie (Optimierung von Gebäudetechnik, -betrieb und -hülle sowie Produktionsprozessen durch Dienstleister)
- Energieeinsparpotenzial wird identifiziert und verbessert, Contractor garantiert Einsparungen während Vertragslaufzeit.
- 300.000 Euro netto Energiekosten pro Jahr: 50 Prozent der Beratungskosten, max. 3.500 Euro (seit 07.08.2024)
- 300.000 Euro netto Energiekosten pro Jahr: 50 Prozent der Beratungskosten, max. 5.000 Euro (seit 07.08.2024)
Wichtige Voraussetzungen:
- gültig für KMUs und Nicht-KMUs (bestimmte Mitarbeiterzahlen, Jahresumsatzgrenzen und Gesamtenergieverbrauchsgrenzen gelten)
Förderung:
- Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Fachplanung und Baubegleitung
- für energetische Fachplanung und Baubegleitung
- 50 Prozent der Förderfähigen Ausgaben (max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogebäudegrundfläche bzw. max. 20.000 Euro)
Wichtige Voraussetzungen:
- nur in Kombination mit der Förderung von bestimmten Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- nur durch Energieeffizienz-Expertin oder -Experten möglich
Förderung:
- Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:
- energieeffizientere Gebäudehülle, bspw. durch Dämmung, Fenstertausch, Sonnenschutz-Errichtung o. Ä.
- energieeffizientere Anlagentechnik, bspw. durch Einbau von Wärme- /Kälterückgewinnung, neue Innenbeleuchtungssysteme
- energieeffizientere Heiztechnik, d. h. Errichtung, Anpassung oder Erweiterung eines effizienten Gebäudenetzes (besondere Einschränkungen gelten)
- Heizungsoptimierung (in Bestandsgebäuden, 2+ Jahre alt und bei Nutzung von fossilen Brennstoffen max. 20 Jahre alt), z. B. durch Tausch der Heizungspumpe oder Rohrleitungsdämmung (z. T. zusätzlich hydraulischer Abgleich nötig)
- für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung:
- 15 Prozent der Kosten als Zuschuss
- Höchstgrenze 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- bei Heizungsoptimierung: für max. 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche
- für Heiztechnik:
- 30 Prozent der Kosten als Zuschuss
- gestaffelte Höchstgrenze je nach Nettogrundfläche des Gebäudes
Wichtige Voraussetzungen:
- für Investorinnen und Investoren jeglicher Art, auch für Nichtwohngebäude
- Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto
Förderung:
- Programm: Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten (Stadt Köln)
- verschiedene Maßnahmen rund um Photovoltaikanlagen
- 60 Prozent der Kosten (max. 50.000 Euro pro Gebäude pro Jahr)
- Dachbegrünungsbonus von 50 Euro pro kWp
Wichtige Voraussetzungen:
- für Gewerbeimmobilien (Bestandsimmobilien)
- Standort im Kölner Stadtgebiet
- für KMUs nach EU-Empfehlung 2003/361 sowie nach Verordnung (EU) Nummer 1407/2013
- für deren Eigentümerinnen/Eigentümer, Mieterinnen/Mieter, Contractoren
Förderung:
- Programm: Solares (Stadt Bonn)
- verschiedene Module, z. B. Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden und zusätzliche Dachbegrünung sowie Dachgutachten
- 200 Euro pro kWp bei Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden
- zusätzlich 100 Euro pro kWp für gleichzeitige Dachbegrünung
- zusätzlich 80 Prozent für Dachgutachten (max. 1.000 Euro)
- insgesamt max. 25.000 Euro pro Objekt
Wichtige Voraussetzungen:
- Gebäudebestand mit Baufertigstellung bis 31.12.2021
Förderung:
- S-Energiezuschuss
- Zuschuss zu
- S-Investitionskredit
- S-Leasing
- KfW-Förderkredite
- BANK.Förderdarlehen
- S-Baufinanzierung
- 2 Prozent der Kreditsumme als Zuschuss (max. 3.000 Euro)
Wichtige Voraussetzungen:
- für Kredit mit mind. 10.000 Euro und Mindestlaufzeit von 36 Monaten
- geplanter Verwendungszweck: erneuerbare Energien, Elektromobilität, energetische Gebäudeeffizienz
- bis 31.12.2024
Attraktive Kredite
Förderung:
- Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) KfW (263)
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit Ziel Effizienzgebäude-Stufe 70 oder höher
- Kredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins
- bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Effizienzgebäude
- 5–35 Prozent Tilgungszuschuss
Wichtige Voraussetzungen:
- Sanierung zum ODER Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes
- Bauantrag des Gebäudes mindestens 5 Jahre her
- Förderung unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Förderung:
- Programm: Programm Erneuerbare Energien „Standard“ – Photovoltaik (Nr. 270)
- verschiedene Maßnahmen rund um Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas etc.
- Kredit ab 5,21 Prozent effektivem Jahreszins
- bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 Prozent Investitionskosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Beispiel Photovoltaik: Errichtung/Erweiterung/Erwerb von Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen
- auch für Unternehmen
- deutsche Unternehmen auch im Ausland förderfähig
Förderung:
- Programm: Klimaschutzoffensive für Unternehmen (Nr. 293)
- für Maßnahmen, die zu weniger Treibhausgasemissionen beitragen
- verschiedene Module, u. a. Modul C Energieversorgung:
- Anlagen, mit denen Strom und Wärme ohne viel CO2-Ausstoß erzeugt werden, bspw. Photovoltaikanlagen
- zinsgünstiges Darlehen
- bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- bis zu 100 Prozent der Investitionskosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Vorhaben in Deutschland und in der EU
Förderung:
- Programm: BANK.Effizienzkredit
- Arbeiten, die zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz führen, u. a. Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude
- bei Sanierung: Standard KfW-Effizienzgebäude 40, 55, 70 und Denkmal
- zinsgünstiges Darlehen
- Höchstbetrag: 10 Mio. Euro
- Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent
- mit 50 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
- 4–10 Jahre Laufzeit
- fester Zinssatz für gesamte Laufzeit
Wichtige Voraussetzungen:
- für Gewerbeunternehmen und Freiberufliche
- Gebäudestandort in NRW
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- alle nötigen Genehmigungen erhalten
Förderung:
- Programm: nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik
- Einsetzen von neuen Anlagen zur effizienten Umwandlung/Verwendung von Energie in verschiedenen Modulen mit jeweils unterschiedlichen Maßnahmen (z. B. Freiflächen-Photovoltaikanlage)
- Zuschuss
- Förderhöhe abhängig von Maßnahme
- Beispiel Freiflächen-Photovoltaikanlage:
- 15 Prozent der Kosten
- Höchstbetrag: 500.000 Euro
Wichtige Voraussetzungen:
- u.a. für Unternehmen und Freiberufliche
- Gebäudestandort in NRW
- Maßnahmenumsetzung erst nach Bewilligung
- alle nötigen Genehmigungen erhalten
- 350 Euro Investition
Kredit und Zuschuss
Förderung:
- Programm: Modul 1: Querschnittstechnologien
- Erwerb und Installation folgender Anlagen/Komponenten: elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten, Ventilatoren oder Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder Wärmerückgewinnung
- thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen
- kleine Unternehmen*: 25 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen*: 20 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Investitionsvolumen mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden.
Förderung:
- Programm: Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie, Anlagen zu Verfeuerung von Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
- kleine Unternehmen*: 60 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen*: 50 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- Unternehmen ohne KMU-Status: 40 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss von insgesamt 20 Mio. Euro beantragt werden.
Förderung:
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von: Softwarelösungen für Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Erfassung von Energieströmen sowie Energiebedarfen, Steuer- und Regelungstechnik mit dem Zweck der Energiereduktion
- kleine Unternehmen*: 45 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen*: 35 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- Unternehmen ohne KMU-Status: 25 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 3 maximal ein Zuschuss von insgesamt 20 Mio. Euro beantragt werden.
Förderung:
- Programm: Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung & Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
- Erwerb und Installation/Montage von Anlagen der Kategorien:
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Laserschneider
- Filtertürme zur Prozessluftaufbereitung
- Werkzeugmaschinen
- Kinoprojektoren
- Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- etc.
- kleine Unternehmen*: 15 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen*: 10 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss von insgesamt 20 Mio. Euro beantragt werden.
Förderung:
- Programm: Modul 5: Transformationspläne
- externe Dienstleistungen zur Erstellung eines Transformationsplans (z. B. Beratungs-, Bilanzierungs-, Messdienstleistungen etc.)
- kleine Unternehmen*: 60 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- mittlere Unternehmen*: 50 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
- große Unternehmen*: 40 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- maximale Fördersumme für einen Transformationsplan 60.000 Euro
- Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte, und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.
Förderung:
- Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
- Elektrifizierungsmaßnahmen: Umstieg auf ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen, Umrüstung von Anlagen auf elektrischen Antrieb
- 33 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten
Wichtige Voraussetzungen:
- Nur kleine Unternehmen* sind förderfähig.
- Investitionsvolumen mindestens 2.000 Euro
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 6 maximal ein Zuschuss von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden.
* KMU in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission:
Unternehmensklasse | Beschäftigte | und Jahresumsatz in Euro |
Kleine Unternehmen | bis 49 | bis 10 Millionen |
Mittlere Unternehmen | bis 249 | bis 50 Millionen |
Große Unternehmen | über 249 | über 50 Millionen |
Alternativen zur Förderung
Nicht immer stehen Förderungen zur Verfügung. So hängen sie unter anderem auch von verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Die zuletzt nach dem Urteil vom Bundesverfassungsbericht vom 15.11.2023 verhängte Haushaltssperre hatte beispielsweise auch Einfluss auf Fördermittel. Mehr Planungssicherheit haben Sie deshalb mit einem maßgeschneiderten Kredit.
- für Unternehmensinvestitionen, z. B. im Bereich Energieeffizienz
- individuelle Kreditgestaltung
- gesamtes Vorhaben finanzieren
- Tilgungen durch Erträge
- Rundum-sorglos-Paket dank umfassender Beratung
Fazit – energetische Sanierung als Chance für Unternehmen
Unternehmen sind zunehmend in der Pflicht, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Gleichzeitig bietet eine energetische Sanierung auch Vorteile, von denen Unternehmen profitieren können. Zum einen benötigen sie weniger Energie und sparen dadurch Energiekosten. Zum anderen gibt es diverse finanzielle Anreize: Nutzen Sie eines der zahlreichen Beratungsangebote, wenn es um die Maßnahmenplanung und -umsetzung der energetischen Sanierung Ihrer Unternehmensimmobilie geht. Als Teil der Finanzierung können Sie diverse Zuschüsse und Kredite des Bundes oder von Städten in Anspruch nehmen. Eine flexible Alternative ist der S-Investitionskredit. Sprechen Sie die Sparkasse KölnBonn an und lassen Sie sich auch zur nachhaltigen Unternehmenstransformation beraten. Wir freuen uns auf Sie.