Wohnen
Energetische Sanierung: Förderung für den Umbau beantragen
Das Dach muss erneuert werden? Oder die Fassade? Die Fenster haben schon bessere Zeiten gesehen? Kein Problem: Nutzen Sie für die energetische Sanierung eine Förderung. Denn der Staat unterstützt Maßnahmen, wenn sie der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz gelten.
Der Anteil der privaten Haushalte an den Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 ist beträchtlich und lag 2023 bei rund 18 Prozent. Ein erheblicher Teil dieser Emissionen ist aufs Wohnen zurückzuführen, vor allem also auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas. Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren deutlich verringern. Deshalb hält sie im Gebäudeenergiegesetz zahlreiche Bestimmungen zur energetischen Sanierung fest. Damit einher gehen auch zahlreiche Förderungen, die Sie als Eigentümerin oder Eigentümer nutzen können.
Warum sich eine energetische Sanierung lohnt
Wer sich für eine energetische Sanierung entscheidet, leistet nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz – auch die eigenen Energiekosten lassen sich reduzieren und damit langfristig Geld sparen. Darüber hinaus unterstützt der Staat mit Fördermitteln und Steuererleichterungen:
Der Umwelt zuliebe
Jeder Schritt in Richtung einer höheren Energieeffizienz leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Durch die Modernisierung der Gebäudedämmung kann eine jährliche Energieersparnis von bis zu 30 Prozent erreicht werden. Eine neue Heizungsanlage spart bis zu 25 Prozent Energie pro Jahr. Das verringert den Ausstoß schädlicher Treibhausgase und bremst den Klimawandel.
Energiekosten sparen
Steigende Energiepreise können finanziell belasten. Wer jedoch energetisch saniert, spart langfristig – Treibhausgase und Kosten. Denn clevere Maßnahmen führen zu einem geringeren Energieverbrauch und einer niedrigeren Energierechnung. So kann etwa die Erneuerung der Außendämmung jährlich bis zu 1.000 Euro Energiekosten einsparen.
Förderung sichern
Der Staat unterstützt alle, die ihre Wohngebäude umweltfreundlich umbauen möchten. Wer eine energetische Sanierung plant, hat die Chance auf finanzielle Zuschüsse und attraktive Darlehen.
Steuern sparen
Bei einer energetischen Sanierung winken nicht nur zahlreiche Kredite und Zuschüsse. Maßnahmen für eine höhere Energieeffizienz werden alternativ vom Finanzamt belohnt. Wer saniert, kann Steuern sparen.
Kosten für die energetische Sanierung
Wie hoch die Kosten für eine energetische Sanierung ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren und der Ausgangslage ab. Dazu gehören:
- die Hausgröße
- das Alter des Hauses
- der Umfang der nötigen Maßnahmen
- die Qualität der einzubauenden Materialien und die Heizungsart
Die folgenden Preisspannen beschreiben durchschnittliche Kosten für typische Energieeffizienz-Maßnahmen und dienen als grobe Orientierung:
Art der energetischen Maßnahme | Zu erwartende Kosten |
Neue Fenster | Ab 500 €/m2 |
Neue Heizung (Wärmepumpe) | Ab 9.000 € |
Außenfassade dämmen | Ab 140 €/m2 |
Dach dämmen | 70 bis 120 €/m2 |
Photovoltaik-Anlage | Ab 5.000 € (ohne Speicher) |
Womit Mieterinnen und Mieter rechnen müssen
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat das Recht, Sie an der Finanzierung der energetischen Sanierung zu beteiligen. Dazu darf Ihre Miete erhöht werden. Allerdings gilt hier laut BGB § 559 eine Höchstgrenze. Diese liegt bei acht Prozent der Gesamtkosten abzüglich staatlicher Zuschüsse, umgerechnet auf die jährliche Miete. Gleichzeitig darf der Quadratmeterpreis bei der Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro steigen. Ausgenommen von diesen Erhöhungen sind Wohnungen mit bestehender Mietpreisbindung. Diese liegt bei Sozialwohnungen vor, wo nur eine sogenannte Kostenmiete anfällt, die (anteilig) nur die laufenden Grundstücks- und Gebäudekosten abdeckt. In Köln und Bonn deckelt außerdem die Mieterschutzverordnung Erhöhungen von Bestandsmieten: Maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren sind erlaubt – bis zur lokalen Vergleichsmiete.
Was wird gefördert?
Die KfW Bankengruppe hat im staatlichen Auftrag zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Wer eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren möchte, kann dafür Fördermittel beantragen.
Typische Maßnahmen für mehr Energieeffizienz sind:
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer eine umfangreiche Gebäude-Sanierung plant und auf eine KfW-Förderung hofft, muss dabei eine bestimmte Ziel-Effizienz des Gebäudes herstellen. Diese ist im sogenannten Effizienzhaus-Standard der KfW festgelegt. Die Bewertungsstufe berechnet sich aus dem Primärenergiebedarf (gesamter Energiebedarf) sowie dem Transmissionswärmeverlust (Qualität der Wärmedämmung).
Bei Sanierungen wird die energetische Bilanz des sanierten Gebäudes mit den Werten eines effizienten Neubaus verglichen. Um beispielsweise eine BEG-Förderung zu erhalten, muss der Standard zwischen 40 (sehr hoch) und 85 (niedrig) liegen. Für eine Effizienzhaus-Sanierung können Sie KfW-Kredite beantragen. Je nach energetischer Ausgangsbilanz sind Tilgungszuschüsse verschiedener Höhen möglich.
Einzelmaßnahmen
Eine finanzielle Unterstützung von einzelnen energetischen Maßnahmen ist ebenfalls möglich. Diese erhalten Sie im Rahmen der BEG EM Förderung, und zwar als Zuschuss. Förderbar sind vor allem folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Einbau oder Austausch von klimatechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen)
- Einbau von “Efficiency Smart Home” Systemen
Energieeffizienter Neubau (“Klimafreundlicher Neubau”)
Auch beim Neubau gilt der KfW-Effizienzhaus-Standard, wenn Sie eine Förderung “Klimafreundlicher Neubau” beantragen möchten. KfW-Kredite mit attraktiven Zinsen (ohne Tilgungszuschüsse) sind ab der Effizienzhaus-Stufe 40 möglich. Es müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Emissionswerte sowie der Art der verbauten Heizung (nur Anlagen mit nicht-fossilen Brennstoffen) eingehalten werden. Wer sogar das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, kann sich zusätzliche Kreditsummen sichern.
Materialkosten bei Eigenleistungen
Auch wer sich aufgrund des Fachkräftemangels, steigender Preise oder des eigenen handwerklichen Geschicks dazu entscheidet, die energetische Sanierung selbst durchzuführen, kann Zuschüsse erhalten. Seit dem 1.1.2023 legt das Bundesenergiegesetz (BEG) auch Förderungen für die Materialkosten bei Eigenleistungen fest. Allerdings müssen Eigentümerinnen und Eigentümer dabei Folgendes beachten:
- nur bestimmte Materialien sind förderfähig (siehe BAFA Infoblatt)
- korrekte Rechnungsstellung (nur Materialien, die die Sanierung betreffen, deutschsprachig, mit Namen der beantragenden Person)
- mögliche Förderprogramme: BEG WG (KfW) oder BEG Einzelmaßnahmen (BAFA)
- Beantragung muss vor Sanierungsstart erfolgen
- anschließende Prüfung durch Energieeffizienz-Expertin oder -Experten nötig
Wer fördert energetische Sanierungen?
Sie planen eine energetische Sanierung und möchten eine Förderung beantragen? Grundsätzlich gibt es dazu verschiedene Anlaufstellen. Denn Zuschüsse und Kredite erhalten Sie allgemein in Rahmen von:
- staatlichen Förderungen
- Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- sowie regionalen Förderungen, beispielsweise von
Wie wird gefördert?
Prinzipiell sind zwei Formen von Förderung möglich: als direkt ausgezahlter Zuschuss oder als Kredit. Zudem gibt es als Sonderform einen Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem der Kreditbetrag nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. Ein Überblick zu den Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung:
Zuschüsse: Bei dieser Art der Förderung erhalten Sie einen finanziellen Bonus, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Kredite: Sie können für eine umfangreiche Sanierung oder einen energieeffizienten Neubau Darlehen mit attraktiven Zinssätzen erhalten.
Kredite mit Tilgungszuschuss: Zum Teil werden Darlehen mit zusätzlichem Tilgungszuschuss vergeben. So sind später weniger Kreditraten fällig. Den Tilgungszuschuss gibt es bei Sanierungsprojekten mit bestimmten Effizienzhaus-Standards. Der Höchstbetrag beläuft sich hier auf 52.500 Euro. Er wird vergeben, wenn Sie ein Gebäude mit sehr niedriger Energieeffizienz (“Worst Performing Building”) umbauen.
Zuschüsse
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- jährlich insgesamt bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 600.000 Euro pro Gebäude
- Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz
Anlagen zur Entlüftung oder Belüftung
- geförderte Maßnahmen u.a. Klimaanlagen, Raumluftanlagen, Efficiency Smart Home System
- bei mindestens 2.000 Euro brutto Investition
Maßnahmen-Bereich | Wichtige Voraussetzungen | Förderung |
Heizungen |
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Heizungsoptimierung |
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Anlagen zur Entlüftung oder Belüftung |
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Gebäudehülle |
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Fachplanung und Baubegleitung |
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Förderung:
- Förderprogramm: Energieberatung für Wohngebäude
- Zuschuss: 50 Prozent der Kosten für eine Energieberatung, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (ab 07.08.2024)
- für Eigentümerinnen, Mieter, Pächterinnen, Nießbrauchsberechtigte
- Förderung wird durch Energieberatenden gestellt
Wichtige Voraussetzungen
- Beratung durch Energieeffizienz-Expertin oder -Experten (Zulassung durch BAFA, ab 1.1.2024 gelistet in Expertenliste des Bundes, Abschnitt „Energieberatung für Wohngebäude“)
- Mindestmaßnahmen: Datenaufnahme vor Ort, Erstellung, Aushändigung und Erläuterung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Beratung muss innerhalb von 9 Monaten erfolgen
- Gebäude-Standort in Deutschland
- Bauantrag oder Bauanzeige vor mindestens zehn Jahren
- wiederholte Förderung nach frühstens vier Jahren
Förderung:
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Programm-Nr. 458)
- Maximal 70 % Zuschuss (bis zu 30.000 Euro für Einfamilienhaus)
- Zusätzlich Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro
- Je nach Art der Maßnahme zusätzlicher Effizienzbonus von bis zu 5 %, zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von bis zu 20 % und / oder zusätzlicher Einkommensbonus von bis zu 30 %
Wichtige Voraussetzungen:
- Geförderte Maßnahmen: Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen ODER Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sowie zusätzlich eine Energieeffizienz-Beratung sowie eine akustische Fachplanung sowie Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt und Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen
- Für Bestandsimmobilien
- Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (bei WEG)
- Einbau der Heizungsanlage geht mit Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems einher
Förderung:
- progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik
- sowohl für Privatpersonen als auch Kommunen, Unternehmen und juristische Personen
- Mindestbetrag 350 Euro
Wichtige Voraussetzungen:
- geförderte Maßnahmen: Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie (z.B. Solaranlagen, Wasserkraftanlagen, Geothermie-Anlagen, Biomasseanlagen)
- Gebäude in NRW
Förderung:
- Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen
- für Eigentümerinnen, Mieter und Contractoren
- Einzelmaßnahmen an Wohngebäude und Umbau zum Effizienzhaus
- zusätzliche Boni u.a. für Dämmungen, bestimmte Wärmepumpen sowie Solarkollektoranlagen mit Dachbegrünung
Wichtige Vorraussetzungen:
- fördert Maßnahmen, die eine BAFA- oder KfW-Förderung bzw. Partner der KfW erhalten (Förderbescheid nicht älter als 1.1.2023)
- Gebäude im Kölner Stadtgebiete
Förderung:
- Förderer für das Programm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen ist die Stadt Köln
- bis zu 300 Euro pro kWp für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen
- zusätzliche Boni u.a. für Dachbegrünung unter der Photovoltaik-Anlage (50 Euro pro kWp)
Wichtige Vorraussetzungen:
- fördert u.a. netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen
- fördert auch Balkonkraftwerke
- selbstbewohnte Bestandsgebäude im Kölner Stadtgebie
Förderung:
- Solares Bonn
- bis zu 300 Euro pro kWp bei Photovoltaikanlagen
- bis zu 150 Euro pro qm Absorberfläche bei Solarthermie-Anlagen
- maximal 25.000 Euro je Objekt
- Boni u.a. für kombinierte Dachbegrünung
Wichtige Voraussetzungen:
- Fördert u.a. Maßnahmen wie Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung, etc.
- auch Förderung von Stecker-Solargeräten/Balkonkraftwerken
- Nur lokale Förderung
Förderkredite
Förderung:
- Erneuerbare Energien – Standard (Programm-Nr. 270)
- Kredit ab 5,21 Prozent effektivem Jahreszins
- Förderung richtet sich sowohl an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen als auch Privatpersonen
- für Privatpersonen auch interessant: Heizungsförderung der KfW und
Wichtige Voraussetzungen:
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme
- für Netze und Speicher
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
Förderung:
- NRW.BANK.Gebäudesanierung
- Kredit von bis zu 150.000 Euro und bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil
- Laufzeiten der Kredite bis zu 35 Jahren
- Zinsbindung 10, 15 oder 20 Jahre möglich
Wichtige Voraussetzungen:
- geförderte Maßnahmen u.a. Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungstausch (für höhere Energieeffizienz), Hochwasserschutz
- Neu: Förderung auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden
- Mindestbetrag 2.500 Euro
- Gebäude in NRW
- Selbstnutzung des Gebäudes
- GEG-Vorschriften werden eingehalten
Förderung:
- NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
- Annuitätendarlehen mit bis zu 100 % Finanzierungsanteil und Zinsbindung für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
Wichtige Voraussetzungen:
- Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung
- in Kombination mit anderen Förderungen, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder einem Nachhaltigkeitszertifikat
- Gebäude in NRW
Förderkredite und Kredite mit Tilgungszuschuss
Förderungen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude-Kredit (Programm-Nr. 261)
- Förderkredit ab 2,29 Prozent effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss (je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss)
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
Wichtige Voraussetzungen:
- Förderung für die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Maßnahmen nach Effizienzhaus-Standard
- Bauantrag wurde vor mindestens fünf Jahren gestellt
Förderung:
- Eigentumsförderung – Modernisierung
- gefördert u.a. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
- Kredit von bis zu 220.000 Euro mit Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent
- feste Zinsen für bis zu 30 Jahre
- Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent
Wichtige Voraussetzungen:
- Einkommensgrenzen beachten (je nach Haushaltsgröße: 1 Person bis 20.420 Euro, 2 Personen bis 24.600 Euro, 3 Personen, davon ein Kind bis 31.000 Euro)
- Gebäude in NRW
- Gebäude seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig
- Selbstnutzung des Gebäudes
Förderung
- Mietwohnraumförderung – Modernisierung
- zinsgünstiges Darlehen bis 220.000 Euro mit Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent
- feste Zinsen für 25 oder 30 Jahre
- Tilgungsnachlässe von bis zu 55 Prozent
Wichtige Voraussetzungen:
- fördert u.a. energetische Modernisierungen von vermieteten Bestandsimmobilien
- Gebäude in NRW
- Gebäude seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig
Und so geht’s – Förderungen beantragen
Beratung durch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten
Wer eine der genannten Förderungen in Anspruch nehmen will, muss zunächst eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten beauftragen. So wird sichergestellt, dass die beabsichtigten Maßnahmen zum gewünschten Ziel führen. Für diese Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Die Person muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein.
Beantragung der Förderung und weitere Schritte
Als nächstes erfolgt die Antragsstellung für den Kredit oder Zuschuss. Während man den Zuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen kann, gilt für einen KfW-Förderkredit das Hausbankprinzip. Das heißt, man wendet sich an einen Finanzierungspartner seiner Wahl, zum Beispiel die Sparkasse KölnBonn. Diese beantragt den Kredit für die Kundin oder den Kunden. Wichtig: unbedingt die „Bestätigung zum Antrag“ mitbringen, die in der Energieeffizienz-Beratung ausgestellt wurde. Sobald der Antrag gestellt ist, kann die Immobilie erworben oder können Bauunternehmen und Handwerksunternehmen beauftragt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 18 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, benötigt die Hausbank von der Energieeffizienz-Expertin oder dem -Experten die „Bestätigung nach Durchführung“. Nach positiver Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss zum nächstmöglichen Verrechnungszeitpunkt gut. Im Fall eines beantragten Zuschusses ist spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums die Identifikationsnummer der „Bestätigung nach Durchführung“ über das KfW-Zuschussportal zu übermitteln und die Höhe der geleisteten Zahlungen zu bestätigen. Die KfW überweist den Zuschuss nach positiver Prüfung.
Weitere Finanzierungshilfen
Modernisierungskredit
Wer den Planungsaufwand gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Beraterin oder einem -Berater scheut, kann trotzdem energetisch sanieren und dafür, wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, einen Kredit in Anspruch nehmen. Die Sparkasse KölnBonn bietet dazu den klassischen Modernisierungskredit an. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne spezielle Sicherheiten. Dann müssen die geplanten Maßnahmen nicht KfW-Anforderungen entsprechen und auch nicht mit einer Energieeffizienz-Beraterin oder einem -Berater abgestimmt sein. Interessant ist dabei der S-Green Credit. Geht es um eine nachhaltige Maßnahme, bezuschusst die Sparkasse KölnBonn den Kredit mit zwei Prozent der Kreditsumme.
Langfristig (bau)sparen
Beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer kurzfristig handeln. In den übrigen Fällen gilt: Modernisierungen stehen häufig erst in einigen Jahren an. Im Idealfall sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer spätere Modernisierungen von Anfang an einplanen und dafür Geld zurücklegen. Eine Faustregel lautet: Die ideale Rücklage beträgt zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Davon sollte stets ein Teil kurzfristig verfügbar sein, ein Teil kann längerfristig angelegt werden.
Als aktuell günstigsten Weg, um längerfristig Rücklagen zu bilden, empfiehlt sich nach wie vor ein Bausparkonto. Der später benötigte Finanzierungsbetrag setzt sich in der Regel aus 40 Prozent angespartem Eigenkapital und 60 Prozent Kredit zu einem festgelegten Zinssatz zusammen. KfW-Nachweise sind nicht erforderlich. Wer also zum Beispiel 10.000 Euro anspart, hat einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen von weiteren 15.000 Euro zu einem garantierten Darlehenszins. Damit können Modernisierungsvorhaben von 25.000 Euro verwirklicht werden – oder mehr, falls zusätzliches Eigenkapital vorhanden ist. Dazu können Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
Zusätzlich bietet die LBS NW eine Eco-Variante mit einem Zinsvorteil für das Bauspardarlehn an, wenn das Darlehen für Maßnahmen genutzt wird, die die Umwelt und das Klima schonen. Eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen finden Sie hier.
Riester Wohnen
Seit dem 1. Januar 2024 können Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Folgende Maßnahmen gehören dazu:
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
- Einbau von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
- Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberatung
Voraussetzungen:
- Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
- Bestätigung des durchführenden Unternehmens, dass es sich um eine Maßnahme im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes handelt
- Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
- Mindestentnahme von 20.000 Euro bei Immobilien, die vor mehr als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
Steuerermäßigung für Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer
Bei der energetischen Sanierung eine Förderung über ein Programm zu beantragen, kann aufwendig sein und längere Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen. Die Alternative: auf Steuerersparnisse setzen. Hier winken innerhalb von drei Jahren bis zu 40.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise 20 Prozent der Projektkosten.
Rechnen lohnt sich: Unter Umständen können die Steuerersparnisse die mögliche Förderung übertreffen. Darüber hinaus sparen sich Eigentümerinnen und Eigentümer die zeitintensive Beantragung einer Förderung.
Der Nachteil: Für die Finanzierung der Maßnahme oder Komplettsanierung muss genügend Eigenkapital vorliegen. Außerdem gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Einkommenssteuer muss höher sein als der potenzielle Steuernachlass.
- Es handelt sich um eine selbstbewohnte Immobilie, die über zehn Jahre alt ist.
- Die energetische Sanierung umfasst Maßnahmen, die auch vom BAFA gefördert werden.
- Eine Sanierung in Eigenleistung ist nicht gültig. Sie benötigen Bescheinigungen eines Fachbetriebs.
Fazit: Nutzen Sie Förderungen bei der energetischen Sanierung
Eine energetische Sanierung hat zahlreiche Vorteile: Wenn Sie zum Beispiel Ihre alte Heizung gegen eine neue Wärmepumpe mit höherer Effizienz tauschen, verbrauchen Sie weniger Energie, sparen Kosten und schützen gleichzeitig die Umwelt. Die Kosten für eine energetische Sanierung können jedoch zunächst abschrecken. Für die Finanzierung gibt es zum Glück Unterstützung – unter anderem von Bund, Land und Kommunen. Stellen Sie einen Antrag für eines der zahlreichen Programme und erhalten Sie beispielsweise eine BAFA- oder KfW-Förderung für Ihre Sanierung. Alternativ sind Modernisierungskredite und Steuernachlässe eine Option, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung klimaeffizient auszurichten.
Stand: 07.06.2024; Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung bei dem jeweiligen Förderer oder lassen Sie sich persönlich beraten.