Wohnen
Kommt die Sanierunsgpflicht?
Bald könnte es eine Sanierungspflicht für Häuser mit schlechter Energieeffizienz geben. Was heißt das für Eigentümerinnen und Eigentümer?
![Wärmebild eines Hauses zur Planung der energetischen Sanierung](https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/resized/2023/01/Energetisches-Sanieren-120x80-c-center.jpg)
Studien zufolge verursachen Gebäude rund ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Wohngebäude haben daran mit 63 Prozent den größten Anteil. Die Bundesregierung möchte die hohen CO2-Emissionen im Gebäudesektor deshalb senken und die Energieeffizienz verbessern. Diesem Ziel dient unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom November 2020.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz von 2020?
Das Gebäudeenergiegesetz ist der Nachfolger der Energieeinsparverordnung. Zweck des Gesetzes ist unter anderem ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden. Unter ist vorgesehen, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel bestimmte Bereiche sanieren müssen. Ersetzt werden müssen unter bestimmten Bedingungen beispielsweise Öl- oder Gaskessel, die vor 1990 eingebaut wurden.
Was ändert sich mit der Novellierung des Gesetzes?
Im April 2023 beschloss die Bundesregierung einen Entwurf zur zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Mit dem angepassten Entwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert. Voraussichtlich ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden: Möglichst jede neu eingebaute Heizung muss ab dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit will die Regierung den Abschied von Gas- und Ölheizungen einläuten.
Gibt es eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen?
Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Zudem stehen die parlamentarischen Beratungen noch am Anfang. Es gibt Stimmen, die einen späteren Start fordern, was den Umstieg auf erneuerbare Energien betrifft, beispielsweise 2025. Dazu sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Radio-Interview Anfang Mai, er sei in dieser Hinsicht pragmatisch. 2024 ist also (Stand: 7. Mai 2023) noch nicht in Stein gemeißelt.
![Heizung austauschen](https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/resized/2023/01/meinKoelnBonn-Beitraege-1-120x0-c-center.jpg)
Was plant das EU-Parlament?
Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, sollen bald noch strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Häusern gelten. Das Parlament legte im März einen ersten Entwurf für eine neue EU-Gebäuderichtlinie vor. Demnach müssten in den nächsten Jahren viele Immobilien saniert werden. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen. Von den rund 18 Millionen Wohngebäuden in Deutschland haben Schätzungen zufolge aber 8,7 Millionen, fast die Hälfte also, lediglich Energieeffizienzklasse F. Hier wären also in den kommenden sieben Jahren Maßnahmen fällig.
Was kommt auf Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu?
Eine energetische Sanierung senkt den Energiebedarf, was die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Blick auf die rasant gestiegenen Energiekosten entlastet. Außerdem sorgt sie dafür, dass unser Planet kommenden Generationen ein lebenswertes Zuhause bieten kann.
Klar ist aber auch: notwendige Sanierungsmaßnahmen haben ihren Preis. Der energetische Austausch der Heizungsanlage und ergänzende Sanierungen, beispielsweise der Fassade, der Fenster und des Dachs, sind mit hohen Ausgaben verbunden. Wer geschickt und vorrausschauend plant, hat jedoch viele Möglichkeiten, Synergieeffekte zu nutzen und zusätzlichen Mehrwert zu schaffen.
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