WOHNEN
Baufinanzierung: Auf diese Fördermittel können Sie bauen
Ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen ist teuer. Doch der Traum vom Eigenheim muss nicht an der Finanzierung scheitern. Besonders für energieeffiziente Gebäude gibt es finanzielle Unterstützung. Zukünftige Hausbesitzerinnen und -besitzer können dafür verschiedene Bauförderungen beantragen. Denn der Staat hilft mit zahlreichen Prämien, Zuschüssen und Förderkrediten.
Das unterscheidet Prämien und Zuschüsse von Fördermitteln
Bauherrinnen und Bauherren stehen zunehmend vor einem Preisproblem. Egal, ob es um einen Neubau oder eine energetische Sanierung nach dem Hauskauf geht. Denn die Baubranche hat zu kämpfen: Handwerkermangel, steigende Materialpreise und Engpässe bei Materiallieferungen. Das erschwert auch die Immobilienfinanzierung erheblich. Umso attraktiver ist eine Förderung bei der Baufinanzierung.
Die Hausbau-Förderung aber auch die Fördermittel beim Hauskauf lassen sich grob in zwei Überkategorien einteilen. Zum einen sind es Geldgeschenke des Staates – darunter fallen Prämien und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie helfen dabei, Eigenkapital für den Bau oder Kauf zu bilden. Zum anderen gibt es Förderkredite, vor allem Förderprogramme der KfW sowie der NRW.Bank.
Kauf- und Bauförderungen in Form von Prämien und Zuschüssen
1. Wohnungsbauprämie
Wer für den Bau, den Kauf oder die Sanierung eines Eigenheims über einen Sparvertrag – beispielsweise einen Bausparvertrag – in Eigenkapital investiert, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren. Auch Personen, die Anteile an Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften oder Wohnungsunternehmen besitzen, sind förderungsberechtigt. Beim Einkommen der Sparerinnen und Sparer gilt allerdings eine Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens: dies sind 35.000 Euro maximal bei Alleinstehenden und 70.000 Euro maximal bei Paaren. Außerdem wird die Bauförderung nur ausgezahlt, wenn der Vertrag bereits seit sieben oder mehr Jahren besteht.
Die Förderung der Bau- oder Kauffinanzierung beträgt zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete und Lebenspartnerschaften.
2. Wohn-Riester
Kauf- und Bauförderungen für Immobilien können zukünftige Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer auch in Form von Wohn-Riester erhalten. Das ist ein Teil der sogenannten „Riester-Förderung“, mit der der Staat den Aufbau einer individuellen, privaten Altersvorsorge bezuschusst. Die Riester-Förderung ist unabhängig von Einkommensgrenzen. Im Fall von Wohn-Riester dient beispielsweise ein Bausparkonto als Altersvorsorgeform zur Ansammlung von Eigenkapital, um damit eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Haus zu erwerben. Der Staat zahlt Riester-Zulagen auf die Spar- und auf die spätere Tilgungsleistung bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens.
Zahlt man jedes Jahr vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens auf ein Bausparkonto ein, erhält man die maximale Riester-Zulage – und zwar bis zu einer jährlichen Obergrenze für geförderte Sparzahlungen von 2.100 Euro abzüglich staatlicher Zulagen. Mehr anzusparen ist natürlich trotzdem möglich. Umgekehrt gilt ein Mindestsparbetrag von 60 € jährlich.
Die Riester-Förderung kann zusätzlich auch noch einen positiven Steuereffekt haben: Alle Beträge, die im Rahmen eines Bausparvertrages gespart werden, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr. Falls die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, zahlt das Finanzamt die Differenz aus. Diese kann man dann als Sonderzahlung in den Riester-Bausparvertrag einbringen. Damit lässt sich das Sparziel noch schneller erreichen.
Beispiel 1:
Jährlicher Eigenbeitrag: | 1.425 € |
Steuererstattung: | 296 € |
Jährlicher Nettoaufwand: | 1.129 € |
Staatliche Zulage: | 175 € (maximale Zulage) |
Gesamteinzahlung im Jahr: | 1.600 € |
Beispiel 2:
Jährlicher Eigenbeitrag: | 2.200 € |
Steuererstattung: | 441 € |
Jährlicher Nettoaufwand: | 1.759 € |
Staatliche Zulage: | 175 € (maximale Zulage) |
Gesamteinzahlung im Jahr: | 2.375 € |
Sie möchten wissen, wie hoch die Förderung für Ihren geplanten Beitrag ausfällt? Vergleichen Sie verschiedene Beitragsmodelle.
3. Arbeitnehmer-Sparzulage
Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann vom Staat noch einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung für diese Art von Bauförderung: Das zu versteuernde Einkommen liegt maximal bei 40.000 Euro (80.000 Euro bei Paaren). Darüber hinaus muss die VL – das können bis zu 480 Euro pro Jahr sein – in eine der angebotenen Sparmöglichkeiten fließen, beispielsweise einen Bausparvertrag. Dann zahlt der Staat eine jährliche Zulage von neun Prozent auf maximal 470 Euro (Ledige) oder 940 Euro (Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften). Hier helfen dann Staat und Arbeitgeber bei der Investition in Eigenkapital für den Hausbau oder den Hauskauf.
Zusätzlich kann eine Wohnungsbauprämie, für die großzügigere Einkommensgrenzen gelten, beantragt werden. Wer zudem in Wohn-Riester investiert, nutzt optimal die sogenannte „Dreifachförderung“. Diese Kombination aus Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie und Wohn-Rieser gibt es nur bei der Eigenkapitalbildung von selbst genutztem Wohneigentum.
4. KfW-Zuschussprogramm Barrierereduzierung (KfW 455-B)
Immobilienkäuferinnen und -käufer, die ihr neu erworbenes Haus oder ihre neu erworbene Eigentumswohnung direkt zukunftsorientiert gestalten möchten, können sich fördern lassen. Der KfW-Zuschuss Barrierereduzierung gilt für Maßnahmen, die Barrieren im Wohnumfeld abbauen oder den Standard Altersgerechtes Haus zum Ziel haben. Dazu zählen zum Beispiel die Reduzierung von Stufen beim Wohnungseingang, der Einbau von Aufzügen oder die Gestaltung von barrierefreien Badezimmern.
Einzelne Maßnahmen können mit bis zu 2.500 € (beziehungsweise 10 Prozent von maximal 25.000 € Kosten) gefördert werden, ein Umbau gemäß des Standards Altersgerechtes Haus sogar mit bis zu 6.250 € (beziehungsweise 12,5 Prozent von maximal 50.000 € Kosten). Der Zuschuss ist übrigens altersunabhängig und auch für den Erstkauf einer umgebauten Immobilie möglich, solange die Kosten für die oben genannten Maßnahmen im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind.
5. BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen
Aufgrund bestehender Sanierungspflichten kann nach dem Immobilienkauf eine energetische Sanierung nötig sein. Bestimmte Einzelmaßnahmen werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst eine Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die eine höhere Klimaeffizienz von Gebäuden zum Ziel haben. Konkret geht es dabei um Maßnahmen, die einen der drei folgenden Bereiche betreffen:
- Heizungsoptimierung
- Anlagen zur Entlüftung oder Belüftung (Klimaanlagen, Raumluftanlagen)
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
Die genaue Förderhöhe hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Allgemein liegt die Förder-Obergrenze für energetische Einzelmaßnahmen bei 60.000 Euro pro Jahr pro Immobilie, wenn ein individueller Sanierungsplan vorliegt. Ohne Sanierungsplan beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben 30.000 Euro. Aber: Die Obergrenzen für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen sind additiv. Werden zusätzlich zur Erneuerung der Heizung weitere energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, addiert sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf 90.000 Euro.
Wichtig zu beachten: Seit 1. Januar 2024 ist die KfW für Zuschüsse zum Heizungstauschzuständig.
Förderprogramm | Wichtige Voraussetzungen | Zuschuss |
Wohnungsbauprämie |
| 10 % der jährlichen Einzahlungen als Zuschuss
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Wohn-Riester |
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Arbeitnehmer-Sparzulage |
| 9 % Zuschuss auf maximal 470 € (Alleinstehende) oder 940 € (Paare) |
KfW-Zuschuss Barrierereduzierung |
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Förderkredite
1. KfW-Wohnungseigentumsprogramm (KfW 124)
Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm fördert den Kauf und Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Förderfähig sind alle Kosten rund um den Erwerb einer Immobilie. Bei einem Kauf können das beispielsweise der Kaufpreis an sich, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung und auch die Nebenkosten sein. Dieses Förderprogramm kann als zinsgünstiger Finanzierungsbaustein genutzt werden und lässt sich sogar mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren.
2. Klimafreundlicher Neubau (KfW-Kredit 297 / 298)
Zu den Bauförderungen für klimafreundliche Immobilien gehört auch der KfW-Kredit „Klimafreundlicher Neubau”. Hierbei erhalten Sie einen Kredit ab 2,22 Prozent Jahreszins effektivem Jahreszins für den Bau oder Erstkauf einer Immobilie, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht.
Wie hoch die Förderung für die Baufinanzierung ist, hängt davon ab, wie nachhaltig die neue Immobilie wird. Der KfW-Kredit 297 / 298 unterscheidet hierbei zwei Stufen:
Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude
Voraussetzungen:
- Effizienzhaus-Stufe 40
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus
- keine Heizungsanlage mit Öl, Gas oder Biomasse
Förderung: bis zu 100.000 Euro pro Gebäude
Stufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
Voraussetzungen:
- Effizienzhaus-Stufe 40
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium inkl. Nachhaltigkeitszertifikat
- keine Heizungsanlage mit Öl, Gas oder Biomasse
Förderung: bis zu 150.000 Euro pro Immobilie
Allgemein sind die KfW-Kredite im Rahmen dieses Programms als Annuitätsdarlehen oder endfälliges Darlehen erhältlich – und zwar mit jeweils einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Bei einem Annuitätendarlehen sind außerdem – je nach Laufzeit – bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich.
3. Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300)
Das Baukindergeld als Förderprogramm für den Bau oder Kauf von Immobilien ist seit Ende 2022 ausgelaufen. Stattdessen soll der KfW-Kredit „Wohneigentum für Familien” die Baufinanzierung von Familien mit Kindern unterstützen, die eine Immobilie mit hoher Energieeffizienz bauen oder kaufen wollen. Dabei ist ein Annuitäts- oder endfälliges Darlehen bereits ab 0,24 Prozent Jahreszins möglich.
Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen ab.
Fördermittelberechtigt sind in diesem Fall sowohl Familien als auch Alleinerziehende,
- die als Eigentümerin oder Eigentümer selbst in der Immobilie wohnen (mindestens 50 % Miteigentumsquote),
- in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt,
- die ansonsten keine weiteren Wohnimmobilien in Deutschland besitzen,
- die unter den Haushaltseinkommensgrenzen liegen (höchstens 90.000 € pro Jahr bei einem Kind, zusätzlich höchstens 10.000 € pro weiteres Kind).
4. Altersgerecht umbauen oder Einbruchschutz (KfW-Kredit 159)
Bei einem Hauskauf lohnt es sich für zukünftige Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer auch, mit einer altersgerechten Modernisierung direkt Altersvorsorge zu betreiben. Sinnvoll sind auch Maßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern. Beide Schritte können ebenfalls durch einen KfW-Kredit gefördert werden. Der KfW-Kredit 159 umfasst:
- Förderung bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich
- Förderkredit ab 2,32 % effektivem Jahreszins
- Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern.
Einen Kredit können Sie nicht direkt über die KfW-Bank abschließen – die Finanzierung läuft über Ihre Bank oder Sparkasse.
5. Bundesförderung für effiziente Gebäude
Vor dem Hintergrund des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung hat der Bund die KfW-Förderung im Bereich energetische Sanierung unter einem Dach zusammengefasst: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die seitdem geltende Förderung will dazu beitragen, durch eine Kombination aus eingesparter Energie und dem Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Was wird gefördert?
- Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Gefördert wird, wer eine Wohnimmobilie neu baut oder saniert, eine frisch sanierte Wohnimmobilie oder eine neue Wohnimmobilie kauft.
Um einen Förderkredit zu erhalten, ist es erforderlich, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten zu beauftragen. Zugelassen sind alle Personen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Außerdem bedarf es bei allen KfW-Krediten eines Finanzierungspartners, es gilt das sogenannte Hausbank-Prinzip. Die Sparkasse KölnBonn ist hier also die richtige Ansprechpartnerin.
6. Erneuerbare Energien – Standard (270), der Förderkredit für Strom und Wärme
Mit dem Förderprogramm “Erneuerbare Energien – Standard” finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Unter diesem Programm fördert die KfW zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft, Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) oder Batteriespeicher.
Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investition abdecken. Neben Privatpersonen werden auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gefördert.
7. Unterstützung durch die NRW.BANK
Ob es um den Bau oder Kauf einer Immobilie oder um eine Gebäudesanierung geht, die zu Energie-Einsparungen und einem verbesserten Klimaschutz führt – auch die NRW.BANK fördert. Grundsätzlich decken die Fördermittel aus einem über die NRW.BANK beantragbaren Förderprogramm zwei Bereiche ab:
- Förderkredite für den Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum. Antragsberechtigt sind Haushalte, die aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung bestehen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
- Programm für eine energetische Sanierung, um klimafreundliche Wohngebäude zu fördern
Beachten Sie, dass je nach Programm für die Sanierungs-, Kauf- und Bauförderungen verschiedene Voraussetzungen gelten, darunter:
- Bau, Kauf oder Sanierung einer Immobilie mit Standort in Nordrhein-Westfalen
- Immobilien-Bewohnung durch Eigentümerinnen und Eigentümer
- Einkommensgrenzen der Antragsstellenden
Förderprogramm | Wichtige Voraussetzungen | Kredit |
KfW-Wohnungseigentums-programm (KfW-Kredit 124) | Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien (inkl. Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, Nebenkosten) | Bis zu 100.00 € pro Vorhaben |
Klimafreundlicher Neubau (KfW-Kredit 297 / 298) |
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KfW-Kredit 300 |
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Altersgerecht um-bauen / Einbruchs-schutz (KfW-Kredit 159) |
| Bis zu 50.000 € Kredit
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Erneuerbare Energien (KfW-Kredit 270) | Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien | Bis zu 100 % des Vorhabens (bis zu 150 Mio. €) |
Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf |
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NRW.BANK.Wohn-eigentum |
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NRW.BANK.Nach-haltig Wohnen |
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Fazit: Das Angebot ist groß
Für den Traum vom Eigenheim bieten sich verschiedene Fördermittel als Baustein der Immobilienfinanzierung an. Hier sind sowohl Zuschüsse als auch attraktive Darlehen möglich. Die Antragsverfahren für die unterschiedlichen Förderprogramme sind allerdings vergleichsweise komplex. Deshalb empfiehlt sich ein Beratungstermin etwa bei der Sparkasse KölnBonn, um die Voraussetzungen für diese und andere Fördertöpfe zu prüfen.