Wohnen
Zwangsversteigerungen: Wer bietet mehr fürs Eigenheim?
Des einen Freud, des anderen Leid: Wer sich mit dem Kauf oder Bau einer Immobilie finanziell übernommen hat, muss sein Eigentum im schlimmsten Fall zwangsversteigern lassen. Bieter können so günstige Schnäppchen machen.
Risiken und Chancen einer Zwangsversteigerung – Worauf Sie achten sollten
Eigentlich hat von einer Zwangsversteigerung keiner etwas: Der Eigentümer ist insolvent, die Immobilie wird oft unter ihrem Wert verkauft, die Banken müssen einen Teil des Geldes abschreiben – und selbst wenn jemand ein Objekt zum Schnäppchenpreis bekommt, wird er möglicherweise nicht lange glücklich damit. Denn jede Ersteigerung birgt ein Risiko. Wichtig ist darum für denjenigen, der das Haus oder die Wohnung ersteigern möchte, dass er das Objekt vor dem Versteigerungstermin genau inspiziert – am besten mit einem Sachverständigen oder einem Architekten. Denn bevor jemand auf eine Immobilie bietet, sollte er sich darüber im Klaren sein, wie viel er investieren muss, um das Gebäude instand zu setzen.
Es kann zwar sein, dass ihm der Zutritt zu der Immobilie verwehrt wird, aber auch von außen lassen sich der Zustand und die zusätzlich anfallenden Kosten abschätzen. Falls Sie eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus ersteigern wollen und keinen Zutritt bekommen, unterhalten Sie sich mit dem Hausmeister und dem Hausverwalter, versuchen Sie, einen Blick in den Hausflur zu werfen. Schauen Sie sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen an, und beobachten Sie einige Zeit die Eingangstür, um zu sehen, wer ein und aus geht.
Ist am Auktionstag nach der vorgeschriebenen Mindestbietzeit von 30 Minuten das höchste Gebot erzielt, könnte von Amts wegen der Zuschlag erteilt werden. Liegt der Preis aber unter 50 Prozent des Verkehrswertes, gibt es zum Schutz des Eigentümers keinen Zuschlag. Bestehen die Gläubiger, meistens die Banken, darauf, dass zu ihrem Schutz mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden, könnte der Zuschlag auch noch bei 68 Prozent versagt werden. Bleibt das Gebot unter diesen Grenzen, wird automatisch ein neuer Termin vereinbart. Dann gelten diese Grenzen nicht mehr. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass beim nächsten Termin das Objekt zum Schleuderpreis weggeht. Bevor Sie eine Immobilie ersteigern, sollten Sie sich ein, zwei Zwangsversteigerungen angesehen haben, damit Sie wissen, wie sie ablaufen.
Sprechen Sie außerdem Ihren Sparkassenberater an. Er hilft Ihnen weiter. Zwangsversteigerungstermine gibt es beispielsweise im Internet: www.argetra.de